Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 9. Oktober 2026 · Fassung 2026-10

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Buchung von Werbezeit auf digitalen Werbebildschirmen, über Kacheln für Stellenanzeigen und Veranstaltungen sowie über die Gestaltung von Werbemotiven zwischen NexFlow Studio, Inhaber Lukas Fron, An den Klosteräckern 1, 15926 Luckau („wir", „uns") und dem Kunden – gleich, ob der Vertrag über diese Website, per E-Mail oder auf anderem Weg zustande kommt.
  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir nicht. Der Kunde bestätigt bei der Buchung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Wir dürfen hierfür einen Nachweis verlangen, etwa einen Registerauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine USt-IdNr.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen in ihrer Kenntnis erbringen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB); für ihren Inhalt ist eine Vereinbarung in Textform oder unsere Bestätigung in Textform maßgeblich.
  4. Bucht eine Werbeagentur oder ein anderer Mittler für einen Werbetreibenden, wird der Mittler unser Vertragspartner, sofern nicht in Textform ausdrücklich ein Vertrag im Namen des Werbetreibenden vereinbart ist. Der Mittler hat den Werbetreibenden zu benennen und steht dafür ein, dass dieser die Pflichten aus §§ 8 bis 10 einhält.
  5. Der Kunde nutzt die gebuchte Werbezeit für die Werbung seines eigenen Unternehmens bzw. – als Mittler – des benannten Werbetreibenden. Weitervermietung, Aufteilung oder sonstige Überlassung der Werbezeit an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

§ 2 Begriffe

Bildschirm
Ein von uns vermarkteter digitaler Werbebildschirm an einem auf dieser Website genannten Standort.
Standortbetreiber
Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes, in dem ein Bildschirm steht, und Inhaber des Hausrechts.
Kampagne
Die wiederholte Ausspielung eines Motivs des Kunden auf einem Bildschirm während der gebuchten Laufzeit.
Ausspielung, Cliplänge
Eine vollständige Wiedergabe des Motivs. Die Cliplänge ist ihre Dauer in Sekunden.
Werbezeit
Anzahl der Ausspielungen multipliziert mit der Cliplänge.
Öffnungstag
Ein Tag, an dem der Standort nach den Vorgaben des Standortbetreibers geöffnet hat. Ausgespielt wird während der Öffnungszeit.
Werktag
Für Fristen in diesen AGB: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Land Brandenburg.
Vertragsmonat
Ein Monat ab dem Starttag, nicht ab dem Monatsersten. Beginnt die Laufzeit am 15., endet der erste Vertragsmonat mit Ablauf des 14. des Folgemonats.
Tafel, Kachel
Eine Tafel ist eine Anzeige, die mehrere Felder (Kacheln) verschiedener Kunden gleichzeitig zeigt und als Ganzes in der Rotation läuft.
Textform
Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), etwa eine E-Mail, sowie Erklärungen über das Kundenkonto oder die von uns versandten persönlichen Links.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Bildschirme, Preise und Verfügbarkeiten auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Die im Konfigurator angezeigten Werte – Ausspielungen, Werbezeit, Tagesplan und Preis – gelten für den Zeitpunkt der Anzeige.
  2. Wählt der Kunde einen Zeitraum und geht zur Buchung, reservieren wir den Platz für die angezeigte Dauer (derzeit 20 Minuten). Die Reservierung ist unverbindlich und verfällt ohne Kosten, wenn die Buchung nicht rechtzeitig abgeschlossen wird.
  3. Vor dem Absenden sieht der Kunde alle Angaben zur Buchung und kann sie über „Auswahl ändern" korrigieren. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen" gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir nehmen es an, indem wir die Buchung unmittelbar bestätigen – auf der folgenden Seite und per E-Mail mit Auftragsnummer. Mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Wir speichern den Vertragstext mit den Buchungsdaten und der Fassung dieser AGB. Der Kunde erhält die Eckdaten per E-Mail und kann seine Buchungen jederzeit im Kundenkonto einsehen. Diese AGB kann er auf dieser Seite abrufen, ausdrucken und speichern.
  5. Verbindlich gebucht werden können Laufzeiten von 1, 3 oder 6 Vertragsmonaten, die spätestens 7 Monate nach dem Buchungstag enden. Weiter in der Zukunft liegende Zeiträume können vorgemerkt werden (§ 4).
  6. Hat der Kunde bei der Buchung unzutreffende Angaben zu seiner Identität oder zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Vormerkung

  1. Zeiträume, die noch nicht verbindlich buchbar sind, kann der Kunde bis zu 12 Monate im Voraus kostenlos vormerken. Eine Vormerkung ist kein Vertrag. Sie begründet weder für den Kunden noch für uns eine Pflicht zur Zahlung oder Leistung.
  2. Wir halten den vorgemerkten Platz bis zu der Frist frei, die wir mit der Vormerkung nennen, und erinnern vor ihrem Ablauf. Bestätigt der Kunde die Vormerkung innerhalb der Frist in Textform, machen wir daraus eine verbindliche Buchung; der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande. Ohne rechtzeitige Bestätigung erlischt die Vormerkung ohne Kosten.
  3. Für die verbindliche Buchung gelten die Preise und AGB zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung. Bei der Vormerkung angezeigte Preise sind eine unverbindliche Orientierung. Weicht der Preis ab, nennen wir ihn vor der Buchungsbestätigung; der Kunde kann dann von der Buchung absehen.
  4. Wir dürfen eine Vormerkung absagen, wenn der Bildschirm für den Zeitraum nicht mehr zur Verfügung steht. Ansprüche entstehen daraus für keine Seite.

§ 5 Leistungen bei Kampagnen

  1. Wir spielen das freigegebene Motiv des Kunden während der Laufzeit auf dem gebuchten Bildschirm in der gebuchten Cliplänge aus. Geschuldet ist die Gesamtzahl der Ausspielungen im Leistungszeitraum, die vor der Buchung im Konfigurator mit Tagesplan und in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Die Angabe „Ausspielungen am Werktag" beschreibt einen Öffnungstag mit voller Öffnungszeit; an kürzeren Öffnungstagen läuft die Kampagne entsprechend seltener, an Schließtagen nicht. Der Preis ist bereits aus den tatsächlichen Öffnungstagen des Zeitraums berechnet.
  2. Die Ausspielungen verteilen wir automatisch über die Öffnungszeit; sie wechseln sich mit anderen Motiven ab. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten, Reihenfolgen, Abstände, ein bestimmtes Umfeld oder den Ausschluss von Wettbewerbern besteht nur, wenn er in Textform ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Ist ein Tag stark belegt, dürfen wir Ausspielungen auf andere Öffnungstage derselben Woche, bei Bedarf desselben Vertragsmonats, verlegen. Die Gesamtzahl bleibt gleich. Ist dies schon bei der Buchung absehbar, weisen wir darauf hin.
  4. Grundlage der Planung sind die Öffnungszeiten und Schließtage, die der Standortbetreiber vorgibt und die bei Vertragsschluss bekannt sind. Ändert er sie nachträglich – etwa durch zusätzliche Schließtage, kürzere Öffnungszeiten oder Umbauten –, verteilen wir die vereinbarten Ausspielungen auf die verbleibende Öffnungszeit. Soweit das nicht möglich ist, gilt § 7.
  5. Angaben zu Besucherzahlen, Frequenz, Zielgruppen, Sichtbarkeit oder Werbewirkung sind Erfahrungs- oder Schätzwerte. Sie sind weder Beschaffenheitsvereinbarung noch Garantie. Einen bestimmten Werbeerfolg schulden wir nicht.
  6. Die Bildschirme geben keinen Ton wieder. Farben, Helligkeit und Schärfe können je nach Bildschirm, Umgebungslicht und Blickwinkel geringfügig von der Vorlage abweichen; das ist kein Mangel.
  7. Sendezeit, die nicht verkauft ist, können wir nach eigenem Ermessen unentgeltlich für zusätzliche Ausspielungen laufender Kampagnen verwenden. Darauf besteht kein Anspruch; Umfang und Verteilung können jederzeit wechseln oder entfallen. Zusätzliche Ausspielungen werden nach § 7 Abs. 2 angerechnet.
  8. Die Bildschirme protokollieren jede Ausspielung. Den Stand sieht der Kunde im Kundenkonto. Diese Protokolle sind für den Umfang der erbrachten Leistung maßgeblich, solange der Kunde nicht nachweist, dass sie unrichtig sind.
  9. Wir dürfen Bildschirme, Abspielgeräte und Software austauschen und einen Bildschirm innerhalb des Standorts versetzen, wenn Format, Größe und Sichtbarkeit im Wesentlichen gleichwertig bleiben.

§ 6 Laufzeit, Start und Freischaltung

  1. Der früheste Starttag liegt 3 Werktage nach dem Buchungstag; diese Zeit brauchen Zahlung, Prüfung und Freigabe. Der Kunde kann einen späteren Starttag wählen. Beginn und Ende der Laufzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, vorbehaltlich Abs. 3.
  2. Wir schalten die Kampagne frei, sobald alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. der Rechnungsbetrag ist vollständig auf unserem Konto eingegangen (§ 12),
    2. wir haben das Motiv geprüft und freigegeben (§ 9 Abs. 3),
    3. der Kunde hat die Kampagne freigegeben (§ 10).
    Vor der Freischaltung wird nichts ausgespielt.
  3. Liegen die Voraussetzungen erst nach dem geplanten Starttag vor, beginnt die Laufzeit am Tag der Freischaltung und läuft in voller Länge; das Ende verschiebt sich entsprechend. Der vereinbarte Preis bleibt unverändert. Den neuen Zeitraum teilen wir mit der Freischaltung in Textform mit.
  4. Liegen die Voraussetzungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auch 30 Tage nach dem geplanten Starttag nicht vor, gilt:
    1. Fehlt die Zahlung, richten sich unsere Rechte nach § 12 Abs. 5.
    2. Ist bezahlt, dürfen wir die Laufzeit mit Ablauf dieser 30 Tage beginnen lassen. Kann dann mangels freigabefähigen Motivs oder mangels Freigabe nichts ausgespielt werden, behalten wir den Anspruch auf die Vergütung; ersparte Aufwendungen rechnen wir an (§ 326 Abs. 2 BGB). Liefert der Kunde während der Laufzeit nach, spielen wir ab der Freischaltung bis zum Laufzeitende aus.
  5. Die Laufzeit kann vor ihrem Ende nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Ausfälle und Nachholung

  1. Fällt ein Bildschirm während der Öffnungszeit aus – etwa wegen einer technischen Störung, eines Strom- oder Netzausfalls oder einer Wartung –, ermitteln wir die dadurch verpassten Ausspielungen anhand der Protokolle und holen sie an den folgenden Öffnungstagen zusätzlich nach. Unterbrechungen von bis zu fünf Minuten am Stück gelten nicht als Ausfall.
  2. Zusätzliche unentgeltliche Ausspielungen (§ 5 Abs. 7), die die Kampagne im selben Vertragsmonat erhalten hat, werden auf die nachzuholenden Ausspielungen angerechnet.
  3. Können Ausspielungen bis zum Ende der Laufzeit nicht vollständig nachgeholt werden, schreiben wir den Anteil der nicht erbrachten Ausspielungen am Preis gut oder erstatten ihn. Bieten wir stattdessen an, die Laufzeit entsprechend zu verlängern, kann der Kunde wählen.
  4. Die Nachholung ist die vorrangige Form der Nacherfüllung. Im Übrigen gelten §§ 15 und 16.

§ 8 Motive: Anlieferung und Technik

  1. Der Kunde liefert das Motiv als Bilddatei (JPG, PNG oder WebP) oder als Video (MP4, ohne Ton) im Format und in der Auflösung, die wir für den Bildschirm angeben, bis zu 100 MB. Ein Video darf höchstens so lang sein wie die gebuchte Cliplänge (10 bis 30 Sekunden). Das Hochladen ist bei der Buchung, über den Link in unserer E-Mail oder später möglich.
  2. Motive dürfen keine schnell flackernden Inhalte enthalten (mehr als drei Lichtblitze je Sekunde) und keine Elemente, die eine Bedienung des Bildschirms vortäuschen.
  3. Wir dürfen Motive technisch anpassen, soweit es für die Ausspielung nötig ist: skalieren, umwandeln, komprimieren und für Kacheln auf das Kachelformat zuschneiden. Den Inhalt verändern wir nur mit Zustimmung des Kunden.
  4. Der Kunde kann sein Motiv während der Laufzeit jederzeit kostenlos austauschen, solange Format und Cliplänge gleich bleiben. Jedes neue Motiv durchläuft die Prüfung nach § 9 Abs. 3; bis zu seiner Freigabe läuft das bisherige Motiv weiter. Lehnen wir das neue Motiv ab, bleibt es beim bisherigen.
  5. Der Kunde bewahrt eigene Kopien seiner Motive auf. Wir sind nicht verpflichtet, Motive nach Vertragsende zu speichern oder herauszugeben.

§ 9 Inhalte, Verantwortung und Rechte

  1. Für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit des Motivs und der darin genannten Ziele – Internetadressen, QR-Codes, Telefonnummern – ist allein der Kunde verantwortlich. Er sichert zu, dass die Werbung nicht gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere nicht gegen Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Jugendschutz-, Heilmittelwerbe-, Lebensmittel- und Preisangabenrecht sowie bei Stellenanzeigen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Er sichert ferner zu, alle Rechte an Texten, Bildern, Videos, Marken und Schriften zu besitzen und für abgebildete oder genannte Personen über die erforderlichen Einwilligungen zu verfügen.
  2. Die Bildschirme stehen in öffentlich zugänglichen Räumen und werden von Menschen jeden Alters gesehen. Unabhängig von ihrer rechtlichen Zulässigkeit spielen wir nicht aus:
    1. politische Werbung, insbesondere von Parteien, zu Wahlen, Abstimmungen und Gesetzgebungsvorhaben, sowie Werbung für religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
    2. Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und Cannabis,
    3. Werbung für Glücksspiele und Wetten,
    4. sexuelle oder pornografische Darstellungen, Gewaltdarstellungen und Werbung für Waffen,
    5. Inhalte, die Personen oder Gruppen herabwürdigen oder diskriminieren, Angst erzeugen oder gegen die guten Sitten verstoßen,
    6. Werbung, die Mieter oder Gewerbetreibende des Standorts herabsetzt,
    7. Inhalte, deren Ausspielung der Standortbetreiber aufgrund seines Hausrechts untersagt.
  3. Wir prüfen jedes Motiv vor der Ausspielung auf technische Eignung und auf erkennbare Verstöße gegen Abs. 1 und 2, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Diese Prüfung erfolgt in unserem Interesse; sie ist keine rechtliche Prüfung und entlastet den Kunden nicht. Eine Ablehnung begründen wir.
  4. Lehnen wir ein Motiv ab, liefert der Kunde ein geändertes; § 6 Abs. 3 und 4 gelten. Lehnen wir ein rechtlich zulässiges Motiv allein nach Abs. 2 lit. g ab und kann der Kunde kein anderes Motiv liefern, kann er vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge erstatten wir dann vollständig, für eine laufende Kampagne anteilig für die noch nicht erbrachte Zeit.
  5. Wir dürfen die Ausspielung eines Motivs sofort unterbrechen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Abs. 1 oder 2 vorliegen, insbesondere bei einer Abmahnung, einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder einem Verlangen des Standortbetreibers. Wir informieren den Kunden unverzüglich und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder zum Austausch des Motivs. Hat der Kunde den Grund der Unterbrechung zu vertreten, bleibt unser Vergütungsanspruch bestehen; andernfalls gilt § 7 Abs. 3 entsprechend.
  6. Der Kunde stellt uns und den Standortbetreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen des Inhalts seiner Werbung geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Wir informieren ihn unverzüglich über solche Ansprüche und stimmen die Verteidigung mit ihm ab.
  7. Der Kunde räumt uns für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, das Motiv zu vervielfältigen, nach § 8 Abs. 3 anzupassen, auf dem gebuchten Bildschirm öffentlich wiederzugeben und im Kundenkonto, in der Freigabe und in unseren Ausspielnachweisen zu zeigen. Wir dürfen den Bildschirm mit der laufenden Kampagne fotografieren oder filmen, um die Ausspielung zu belegen, und solche Aufnahmen für unsere eigene Werbung verwenden, solange der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 10 Freigabe durch den Kunden

  1. Vor dem Start senden wir dem Kunden die Kampagne – Motiv und Eckdaten – per E-Mail zur Freigabe. Der Kunde gibt sie über den Link in dieser E-Mail oder im Kundenkonto frei oder teilt uns dort mit, was geändert werden soll. Eine mündliche oder telefonische Freigabe genügt; wir dokumentieren sie.
  2. Gibt der Kunde die Kampagne nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang unserer Anfrage frei und teilt er in dieser Zeit auch keinen Änderungswunsch mit, gilt die Kampagne als freigegeben. Auf diese Folge weisen wir in der Anfrage ausdrücklich hin.
  3. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass Motiv und Eckdaten seinen Vorgaben entsprechen. Für Fehler im freigegebenen Inhalt, etwa eine falsche Telefonnummer, haften wir nicht. Ein späterer Austausch des Motivs bleibt nach § 8 Abs. 4 möglich.

§ 11 Kacheln für Stellenanzeigen und Veranstaltungen

  1. Eine Kachel ist ein Feld auf einer Tafel, die sich der Kunde mit anderen Kunden teilt. Die Tafel läuft als Ganzes in der Rotation, so oft wie im Konfigurator angegeben. Ist eine Tafel voll, eröffnet die nächste Buchung eine weitere Tafel, die ebenso oft läuft.
  2. Kacheln werden je Kalendermonat zu einem Festpreis gebucht. Mehrere Monate können gemeinsam gebucht werden; jeder Monat ist ein eigener Leistungszeitraum. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Wird der laufende Monat gebucht, gilt der volle Monatspreis, auch wenn der Monat bereits begonnen hat.
  3. Die Kachel zeigt ein Motiv des Kunden im angegebenen Kachelformat. Lage und Nachbarn auf der Tafel bestimmen wir; einen Anspruch auf eine bestimmte Position gibt es nicht.
  4. Stellenanzeigen müssen den Arbeitgeber erkennen lassen und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entsprechen, insbesondere geschlechtsneutral formuliert sein. Veranstaltungen müssen tatsächlich stattfinden und den Veranstalter erkennen lassen.
  5. §§ 6 bis 10 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass sich der Kalendermonat nicht verschiebt: Wird eine Kachel aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Monatsbeginn freigeschaltet, bleibt der Preis unverändert. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, schreiben wir den Preis für die verpassten Tage anteilig gut.

§ 12 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise, die der Konfigurator bei der Buchung anzeigt und die Buchungsbestätigung nennt. Der Preis einer Kampagne ergibt sich aus der Werbezeit, die in der Laufzeit an den tatsächlichen Öffnungstagen anfällt, und dem Preis je Stunde Werbezeit; Laufzeitrabatte und Aktionen sind darin bereits berücksichtigt. Die Monatsrate ist der Durchschnitt über die Laufzeit. Wir sind Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus; die genannten Preise sind Endpreise. Entfällt diese Voraussetzung, kommt für Leistungen ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe hinzu.
  2. Wir stellen die gesamte Laufzeit einschließlich gebuchter Gestaltung im Voraus in Rechnung und senden die Rechnung unmittelbar nach der Buchung per E-Mail als PDF. Der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden.
  3. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug bis zu dem Datum zu zahlen, das auf der Rechnung steht. Es liegt höchstens 14 Tage nach Rechnungsdatum und, wenn möglich, vor dem geplanten Starttag. Wir empfehlen eine Echtzeitüberweisung, damit die Kampagne ohne Verzögerung starten kann. Maßgeblich ist der Eingang auf unserem Konto.
  4. Mit Ablauf des Zahlungsdatums gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Wir können dann Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach dem Zahlungsdatum nicht eingegangen, können wir dem Kunden eine Nachfrist von sieben Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten; der reservierte Platz wird dann frei. Verlangen wir in diesem Fall Schadensersatz statt der Leistung, können wir pauschal 25 Prozent des Nettopreises ansetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Für Verlängerungen gilt Abs. 2 bis 4 mit der Maßgabe, dass die Kampagne ohne Unterbrechung weiterläuft. Ist die Rechnung für eine Verlängerung 14 Tage nach dem Zahlungsdatum nicht bezahlt, dürfen wir die Ausspielung nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen; die ausgesetzte Zeit wird nicht nachgeholt.
  7. Aktionscodes werden nur bei der Buchung im Konfigurator berücksichtigt, nicht nachträglich. Es gelten die zur Aktion genannten Bedingungen, insbesondere Zeitraum, Bildschirm, Höhe und Dauer des Rabatts. Je Buchung ist eine Aktion möglich; mit Laufzeitrabatten ist sie kombinierbar. Aktionen sind nicht übertragbar und werden nicht ausgezahlt. Wir können Aktionen jederzeit für künftige Buchungen beenden.
  8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie mit Forderungen, die mit unserer Forderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
  9. Einwendungen gegen eine Rechnung teilt der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform mit.

§ 13 Laufzeitende, Verlängerung, Kündigung

  1. Eine Kampagne endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, der Kunde hat die automatische Verlängerung eingeschaltet (Abs. 3).
  2. Im Kundenkonto kann der Kunde eine Kampagne vor ihrem Ende verlängern. Die Verlängerung ist eine neue Buchung zu den dann gültigen Preisen und setzt voraus, dass der Bildschirm im Anschluss frei ist.
  3. Hat der Kunde die automatische Verlängerung eingeschaltet, verlängert sich die Kampagne jeweils um ihre bisherige Laufzeit, wenn der Kunde nicht spätestens 28 Tage vor dem Laufzeitende über das Kundenkonto oder in Textform kündigt. Wir erinnern rund 6 Wochen vor dem Laufzeitende per E-Mail daran. Die automatische Verlängerung kann der Kunde im Kundenkonto jederzeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausschalten. Den Platz für die Verlängerung halten wir vor; ist er ausnahmsweise nicht verfügbar, teilen wir das mit und die Verlängerung entfällt.
  4. Für die Verlängerung gelten die bei ihrem Beginn gültigen Preise. Liegt die neue Monatsrate über der bisherigen, kann der Kunde die Verlängerung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung für die Verlängerung in Textform kündigen; bereits erbrachte Ausspielungen vergütet er dann anteilig.
  5. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug ist oder wiederholt bzw. schwerwiegend gegen § 9 Abs. 1 oder 2 verstößt.
  6. Endet unser Recht, einen Bildschirm an seinem Standort zu betreiben, oder schließt der Standort dauerhaft, können wir die betroffenen Verträge mit sofortiger Wirkung oder zum Zeitpunkt der Schließung kündigen. Bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Zeit erstatten wir anteilig. Weitere Ansprüche bestehen nur nach § 16.
  7. Wünscht der Kunde vor dem Start eine Stornierung, sind wir dazu nicht verpflichtet. Stimmen wir ihr zu, können wir eine Pauschale von 25 Prozent des Nettopreises verlangen; der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Kunden vorbehalten. Eine bereits erbrachte Gestaltung ist voll zu vergüten.

§ 14 Gestaltung von Motiven

  1. Bucht der Kunde die Gestaltung, entwerfen wir ein Motiv für den gebuchten Bildschirm zum angegebenen Festpreis. Die Vorgaben – Branche, Botschaft, Texte, Farben, Schriften, vorhandenes Material – fragen wir nach der Buchung über ein Formular ab.
  2. Der Kunde stellt Texte, Logos und Bilder rechtzeitig bereit. Für dieses Material gilt § 9 Abs. 1 und 6. Verzögert sich der Start, weil Angaben oder Material fehlen, gilt § 6 Abs. 3 und 4.
  3. Den Entwurf senden wir zur Freigabe nach § 10. Im Festpreis enthalten sind bis zu zwei Korrekturrunden im Rahmen der ursprünglichen Vorgaben. Weitere Änderungen oder ein neues Konzept vergüten wir nach vorheriger Absprache gesondert.
  4. Im Rahmen der Vorgaben haben wir gestalterischen Spielraum. Dass ein Entwurf nicht dem Geschmack des Kunden entspricht, ist kein Mangel.
  5. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das gestaltete Motiv für die Werbung seines Unternehmens in allen Medien zu nutzen und zu bearbeiten. Offene Arbeitsdateien schulden wir nicht. Für lizenzierte Bestandteile Dritter, etwa Bilder aus Bilddatenbanken oder Schriften, gelten deren Lizenzbedingungen; Einschränkungen teilen wir mit.
  6. Wir dürfen Software einschließlich KI-gestützter Werkzeuge einsetzen. An rein maschinell erzeugten Elementen entsteht unter Umständen kein Urheberrecht; ein ausschließliches Recht an solchen Elementen schulden wir nicht.
  7. Wir dürfen das gestaltete Motiv als Referenz in unserer eigenen Werbung zeigen, solange der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 15 Mängel

  1. Bei Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung, bei Ausspielungen durch Nachholung nach § 7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 16.
  2. Der Kunde teilt uns erkennbare Mängel, etwa ein fehlendes oder falsch dargestelltes Motiv, unverzüglich in Textform mit, damit wir sie beheben können.
  3. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem Ende der Laufzeit bzw. ab der Freigabe der Gestaltung. Das gilt nicht in den Fällen des § 16 Abs. 1.

§ 16 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und des Standortbetreibers.
  4. Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die die Leistung vorübergehend unmöglich machen – etwa Naturereignisse, Brand, behördliche Anordnungen, Streik, Stromausfall im Gebäude, Ausfall öffentlicher Netze, Vandalismus oder eine Schließung des Standorts durch den Standortbetreiber –, befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Nicht erbrachte Ausspielungen holen wir nach § 7 nach oder schreiben sie gut; einen weitergehenden Anspruch begründen solche Ereignisse nicht.

§ 17 Kundenkonto und Kommunikation

  1. Mit der ersten Buchung erhält der Kunde ein Kundenkonto. Die Anmeldung erfolgt mit einem Einmalcode an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde schützt den Zugang zu diesem Postfach vor Dritten. Erklärungen, die nach einer Anmeldung mit gültigem Code oder über einen unserer persönlichen Links abgegeben werden, muss der Kunde gegen sich gelten lassen, es sei denn, er weist nach, dass ein Dritter sie ohne sein Zutun abgegeben hat.
  2. Wir kommunizieren per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Der Kunde sorgt dafür, dass ihn E-Mails erreichen, und teilt Änderungen seiner Firma, Anschrift oder E-Mail-Adresse unverzüglich mit.
  3. Erklärungen, die nach diesen AGB in Textform abzugeben sind, können auch über das Kundenkonto oder die persönlichen Links in unseren E-Mails abgegeben werden.

§ 18 Datenschutz und Standortbetreiber

  1. Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, beschreibt unsere Datenschutzerklärung.
  2. Enthält ein Motiv personenbezogene Daten, etwa Namen oder Fotos von Mitarbeitern, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass ihre Veröffentlichung zulässig ist.
  3. Wir dürfen dem Standortbetreiber mitteilen, welche Kampagnen auf den Bildschirmen seines Standorts laufen (Firma des Werbetreibenden, Zeitraum, Umfang und Motiv), soweit er dies für die Ausübung seines Hausrechts und den Betrieb benötigt.

§ 19 Änderungen dieser AGB

  1. Für jede Buchung gilt die Fassung dieser AGB, die bei ihrem Abschluss galt; sie wird mit der Buchung gespeichert.
  2. Für automatische Verlängerungen gilt eine neue Fassung nur, wenn wir dem Kunden die Änderungen spätestens vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform mitgeteilt haben und er nicht gekündigt hat. Andernfalls gilt die bisherige Fassung fort.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Geschäftssitz.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Luckau. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  4. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
  5. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).